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Bekannt aus Presse & Fernsehen

Ihr Solarstrom wird zur steuerfreien Einnahme­quelle.

Vermieterstrom heißt: Sie verkaufen den selbst erzeugten Strom direkt an Ihre Mieter – statt ihn für wenige Cent ins Netz zu verschenken. Bei Anlagen bis 30 kWp bleiben die Einnahmen einkommensteuerfrei.

Bis 30 kWp einkommensteuerfrei Ohne Umsatzsteuer möglich Bis zu 6× mehr als Einspeisung

Für Einzelhäuser, Zweifamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser & WEG · Metropolregion Nürnberg

Ihre Mieter
Der entscheidende Unterschied

Vermieterstrom ist nicht das Mieterstrom-Modell der Stadtwerke.

Beide klingen ähnlich – doch wirtschaftlich liegen Welten dazwischen. Beim klassischen Mieterstrom werden Sie zum Vollversorger mit allen Pflichten. Beim Vermieterstrom liefern Sie nur Ihren eigenen Sonnenstrom – einfach, frei und maximal rentabel.

Klassisches Mieterstrom
Empfohlen Vermieterstrom mit Kristallia
Ihre Rolle
Vollversorger mit allen Pflichten
Nur Lieferant Ihres eigenen Solarstroms
Reststrom der Mieter
Läuft komplett über Sie
Mieter beziehen ihn selbst
Rechtsrahmen
Mieterstromzuschlag, enge Vorgaben
Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (§ 42b EnWG)
Pflichten & Meldungen
Volle Lieferanten- & Meldepflichten
Weitgehend befreit
Aufwand für Sie
Hoch – oft externer Dienstleister nötig
Minimal – UnIQ steuert & rechnet ab
Steuer bis 30 kWp
Nicht im Fokus des Modells
Einnahmen einkommensteuerfrei
Der Steuer-Hammer

Was in Deutschland ist heute noch steuerfrei?

Bei privaten Anlagen bis 30 kWp: erstaunlich viel. Der Gesetzgeber hat Photovoltaik in den letzten Jahren steuerlich massiv begünstigt – Vermieterstrom nutzt genau diese Privilegien.

Einkommensteuer

0 €

Anlagen bis 30 kWp je Wohn- oder Gewerbeeinheit (max. 100 kWp pro Person) sind komplett einkommensteuerfrei – inklusive der Einnahmen aus dem Stromverkauf an Ihre Mieter. Keine Gewinnermittlung, kein Eintrag in der Anlage G.

§ 3 Nr. 72 EStG · seit 2025

Umsatzsteuer

0 %

Die Anschaffung der Anlage ist mit 0 % Umsatzsteuer belegt. Im laufenden Stromverkauf greift bei privaten Vermietern fast immer die Kleinunternehmer­regelung – bis 25.000 € Jahresumsatz fällt keine Umsatzsteuer an.

§ 12 Abs. 3 & § 19 UStG

Stromsteuer

0 ct

Strom, der direkt am Erzeugungsort ohne Nutzung des öffentlichen Netzes an die Mieter im Gebäude geliefert wird, bleibt stromsteuerfrei – seit der Stromsteuernovelle ohne Versorger-Status und Meldepflichten beim Zoll.

Stromsteuernovelle · seit 01.01.2026
Die Rechnung, die alles erklärt

6,73 Cent verschenken – oder bis zu 40 Cent verdienen?

Jede Kilowattstunde, die Sie ins Netz einspeisen, bringt 2026 nur rund 6,73 Cent. Dieselbe Kilowattstunde an Ihre Mieter verkauft – bis zu 90 % des Grundversorgungstarifs – bringt das Fünf- bis Sechsfache. Bewegen Sie den Regler.

Nur Einspeisung
alles ins Netz · 6,73 ct/kWh
Mit Vermieterstrom
Mieteranteil verkauft + Rest eingespeist
zusätzliche Einnahmen pro Jahr – steuerfrei bis 30 kWp

Vereinfachte Beispielrechnung: ca. 950 kWh Ertrag je kWp/Jahr. Tatsächliche Werte hängen von Dach, Verbrauchsprofil der Mieter, Speicher und Grundversorgungstarif ab. Wir rechnen Ihr Objekt exakt durch.

UnIQ Energy PV-Dach Speicher Mieter Abrechnung
Die Technik ist erstaunlich simpel

UnIQ-Energy macht die Arbeit. Sie kassieren.

Unser Allround-Energiemanagementsystem übernimmt die komplette Regelungssteuerung – und sogar die Rechnungsstellung an Ihre Mieter. Für Sie wird Vermieterstrom zu einem einzigen zusätzlichen Posten in der Nebenkostenabrechnung, der sich zu 100 % rentiert.

  • Automatische Regelungssteuerung

    UnIQ verteilt den Sonnenstrom in Echtzeit optimal zwischen Mietern, Speicher und Netz – vollautomatisch.

  • Abrechnung inklusive

    Das System erfasst jeden Verbrauch und erstellt die mess- und eichrechtskonforme Abrechnung. Ein Posten in der Nebenkostenabrechnung – fertig.

  • Null Mehraufwand

    Kein Papierkram, keine monatliche Verwaltung. Sie genießen die Einnahmen, wir und UnIQ kümmern uns um den Rest.

Mess- und eichrechtskonform

Das richtige Messkonzept – abgestimmt mit den Stadtwerken.

UnIQ arbeitet mit den geeichten Zählwerken der Stadtwerke zusammen. Je nach Gebäude wählen wir gemeinsam die passende Messlösung. Diese drei Wege sind in der Praxis am wichtigsten.

Konzept 01

Summenzählermodell

Ein geeichter Zähler am Netzanschluss plus geeichte Unterzähler je Wohnung. Der Netzbezug jeder Partei wird sauber rechnerisch ermittelt – bewährt und kosteneffizient.

Ideal für Bestandsgebäude
Konzept 02

Intelligente Messsysteme

Smart Meter (iMSys) je Einheit erfassen Erzeugung und Verbrauch viertelstundengenau. Pflicht-Basis für die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung – und maximale Transparenz.

Zukunftssicher & GGV-fähig
Konzept 03

Aufteilungsschlüssel

Der erzeugte Solarstrom wird über einen statischen oder dynamischen Schlüssel fair auf die teilnehmenden Parteien verteilt – UnIQ rechnet das automatisch ab.

Fair & flexibel
So einfach starten Sie

In vier Schritten zum eigenen Stromgeschäft.

Objekt-Check

Wir analysieren Dach, Anschluss und Mieterstruktur – und rechnen Ihr Rendite-Potenzial exakt durch. Kostenlos.

Planung & Förderung

Anlagengröße bis 30 kWp, Messkonzept und Speicher werden ausgelegt. BAFA & KfW prüfen wir gleich mit.

Meister-Montage

Dachdecker- und Elektromeister aus einer Hand bauen die Anlage und installieren UnIQ – eine Rechnung, eine Verantwortung.

Einnahmen kassieren

UnIQ steuert und rechnet ab. Sie erhalten Ihre steuerfreien Einnahmen – ganz ohne Mehraufwand.

Warum Kristallia

Zwei Meisterbetriebe. Ein lukratives Geschäftsmodell.

Alles aus Meisterhand

Dachdeckermeister und Elektromeister in einem Betrieb – von der PV-Anlage über die Messtechnik bis zur Elektroinstallation. Keine Koordination zwischen Firmen.

Eigene UnIQ-Entwicklung

UnIQ-Energy ist unser eigenes Energiemanagementsystem – Steuerung und Abrechnung kommen aus einer Hand, made in Germany.

Komplettservice

Wir liefern alle Komponenten und den vollständigen Service für diesen Geschäftsfall – inklusive Förderantrag und Mietkauf ab 100 €/Monat.

Häufige Fragen

Vermieterstrom für Privatvermieter – klar beantwortet.

Sind die Einnahmen aus dem Stromverkauf an Mieter wirklich steuerfrei?
Bei Anlagen bis 30 kWp je Wohn- oder Gewerbeeinheit (max. 100 kWp pro Person) sind die Einnahmen nach § 3 Nr. 72 EStG einkommensteuerfrei – das umfasst sowohl die Einspeisevergütung als auch die Erlöse aus dem Stromverkauf an Ihre Mieter. Beim Umsatzsteuer-Thema sorgt in aller Regel die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) dafür, dass keine Umsatzsteuer anfällt, solange Ihr Stromumsatz unter 25.000 € im Jahr bleibt – was bei privaten Vermietern fast immer der Fall ist.
Worin unterscheidet sich Vermieterstrom vom Mieterstrom-Modell?
Beim klassischen Mieterstrom erhalten Sie zwar einen Mieterstromzuschlag, werden dafür aber zum Vollversorger mit allen Lieferanten- und Meldepflichten. Beim Vermieterstrom über die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (§ 42b EnWG) liefern Sie ausschließlich Ihren eigenen Solarstrom. Den Reststrom beziehen die Mieter weiterhin selbst – Sie sind kein Vollversorger und sparen sich den Großteil der Bürokratie.
Funktioniert das auch bei einer WEG oder einem einzelnen Mietshaus?
Ja. Das Modell eignet sich für einzelne Mietshäuser ebenso wie für Wohnungseigentümergemeinschaften. Bei einer WEG kann der Gebäudestromnutzungsvertrag sogar durch einen Beschluss der Gemeinschaft geregelt werden, wenn die WEG die Anlage betreibt. Wir beraten Sie zur passenden Konstellation für Ihr Objekt.
Müssen meine Mieter den Strom abnehmen?
Nein. Die Teilnahme ist für die Mieter freiwillig und darf nicht an den Mietvertrag gekoppelt werden. Da Ihr Solarstrom aber deutlich günstiger ist als der Grundversorgungstarif (maximal 90 %), ist die Teilnahme für Mieter attraktiv – sie sparen, Sie verdienen.
Wie viel Arbeit macht mir das Ganze?
Praktisch keine. UnIQ-Energy übernimmt die Regelungssteuerung und erstellt die Abrechnung automatisch. Für Sie wird der Stromverkauf zu einem einzigen zusätzlichen Posten in der Nebenkostenabrechnung. Wir richten alles ein und betreuen das System.
Was kostet der Einstieg?
Die Anschaffung der Anlage ist mit 0 % Umsatzsteuer begünstigt, und alle Leistungen lassen sich über unseren Mietkauf ab 100 €/Monat finanzieren. So starten Sie ohne großes Startkapital – die steuerfreien Einnahmen tragen die Anlage mit. Im kostenlosen Erstgespräch rechnen wir Ihr Objekt exakt durch.
Alles aus einer Meisterhand

Verwandte Lösungen für Ihr Objekt.

Sie sind Gewerbetreibender oder Investor? Für größere Anlagen, Vorsteuerabzug und Mehrparteien-Gewerbe gibt es die passende Variante.

Vermieterstrom für Gewerbe
Hinweis: Diese Seite bietet allgemeine Informationen zum Vermieterstrom-Modell und ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Steuerliche Auswirkungen hängen von Ihrer persönlichen Situation, der Anlagengröße und der Gebäudestruktur ab. Genannte Werte (z. B. Einspeisevergütung 6,73 ct/kWh für 10–40 kWp, Stand Feb–Jul 2026; Kleinunternehmergrenze 25.000 €) entsprechen dem aktuellen Rechtsstand und können sich ändern. Für Ihre konkrete Konstellation arbeiten wir mit spezialisierten Steuerkanzleien zusammen.
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Kostenloses Erstgespräch: Wir analysieren Ihr Objekt, rechnen Ihre Rendite durch und zeigen das ideale Mess- und Steuerkonzept – unverbindlich und auf Augenhöhe.

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